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Große Rechtsunsicherheit bei der Rentenversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern


urbs-media, 22.5.2006: Ob Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig oder als Selbständige sozialversicherungsfrei sind, hängt hauptsächlich von der jeweiligen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags ab. Nach der Rechsprechung des Bundessozialgerichts ist z.B. ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit beherrschender Stellung regelmäßig ein selbständiger Unternehmer und damit nicht sozialversicherungspflichtig.

Ende des Jahres 2005 sind die langjährigen Kriterien zur Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus den Fugen geraten. Denn nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB IV gelten Unternehmer, die (gegebenenfalls mit Ausnahme von Familienangehörigen) keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, als so genannte "arbeitnehmerähnliche Selbständige". Die Folge: Diese Personen gelten qua Gesetz als versicherungspflichtig in der Kranken, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Durch das bereits angesprochene Urteil des Bundessozialgerichts wurde diese Vorschrift jetzt erstmals auch auf Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH angewendet.

(BSG, Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R)

urbs-media Praxistipp: Das Urteil hat Auswirkungen auf bis zu 900.000 GmbH-Geschäftsführer, die nach den neuen Grundsätzen möglicherweise rentenversicherungspflichtig wären. Ihnen würden für die vergangenen 4 Jahre erhebliche Beitragsnachzahlungen drohen. Denn nach der bisherigen Praxis der Rentenversicherungsträger beurteilte sich die Frage der Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern danach, wie viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt sind und für wie viele Auftraggeber die Gesellschaft tätig ist.

Die Rentenversicherungsträger haben jetzt angekündigt, dem Urteil des Bundessozialgerichts über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Um die Unsicherheiten über den versicherungsrechtlichen Status von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern zu beenden, haben die Rentenversicherungsträger die Bundesregierung außerdem aufgefordert, eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der bisherigen Verwaltungspraxis vorzunehmen.

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