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Neue Beschwerdestelle gegen unverlangte Werbe-Mails


urbs-media, 19.2.2007: Wer prominent im Internet vertreten ist, der hat ständig mit unverlangten E-Mails zu kämpfen. Diese SPAM-Belästigungen nehmen ständig weiter zu und lassen sich selbst mit modernster selbstlernender Software kaum noch in den Griff bekommen. Weltweit schätzt man allein die Kosten für den Download des illegalen Werbemülls auf über 12 Mrd. Euro pro Jahr (Stand 2004).

Rechtlich betrachtet stellt die Zusendung unverlangter Werbebotschaften einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Die Empfänger können daher grundsätzlich von den Versendern Unterlassung der Belästigungen verlangen. Das Problem: Viele Werbe-Mails kommen aus dem Ausland oder lassen keinen eindeutigen Absender erkennen.

Bis Zum Ende des Jahres 2006 gab es eine SPAM-Beschwerdestelle beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Jetzt hat diese Aufgabe nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der "Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V." (eco-Verband) übernommen. Unter der Internetadresse www.internet-beschwerdestelle.de gibt es ausführliche Informationen über den Schutz vor SPAM-Mails. Die Betroffenen können sich außerdem über derartige unverlangten Werbebotschaften beschweren und unerwünscht eingetroffene E-Mails an die Beschwerdestelle weiterleiten.

Nach dem Eingang einer derartigen Beschwerde ermittelt der eco-Verband zunächst den mutmaßlichen Urheber der jeweiligen Spam-E-Mail und holt die eidesstattliche Versicherung der Beschwerdeführer ein, dass diese die beschwerdegegenständliche E-Mail nicht angefordert haben und mit dem werbenden Unternehmen nicht in Geschäftsbeziehung stehen. Danach werden die Ergebnisse dieser Ermittlungen vom eco-Verband an seine Kooperationspartner weitergeleitet. Zu den Kooperationspartnern der Beschwerdestelle gehören in Sachen Spam-Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ). Diese fordern den Urheber der Spam-E-Mail zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf und gehen im Falle der Nichtabgabe dieser Erklärung gegen den Urheber des Spam-Versandes gerichtlich vor.

Haben die SPAM-Versender wie häufig ihren Sitz im Ausland, dann ist der eco-Verband allerdings weitgehend machtlos. Dies gilt insbesondere dann, wenn die unzulässigen E-Mails aus Staaten außerhalb der Europäischen Union stammen. Bei SPAM-Mails aus Staaten innerhalb der EU werden die entsprechenden Erkenntnisse vom eco-Verband in die Datenbank des "SpotSpam - Projektes" (www.spotspam.net) eingespeist. Interessierte Behörden und Unternehmen können dort gerichtsverwertbare Beweise zur europaweiten rechtlichen Verfolgung der Spam-Versendern erhalten.

urbs-media Praxistipp: Gegenüber Privatpersonen ist unverlangte Werbung per Telefon, Telefax, E-Mail oder SMS nur dann wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben haben. Bestehen zwischen dem Werbenden und den Empfängern bereits Geschäftsbeziehungen, wird das Einverständnis vermutet, wenn die Werbung grundsätzlich im Interessenbereich der Empfängers liegt.

Bei Gewerbetreibenden als Empfänger unverlangter Werbung ist dagegen keine ausdrückliche Zustimmung zum Empfang von Werbung erforderlich. Hier reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn ein sachlicher Bezug zum Beruf oder zum Gewerbe des Empfängers der Werbung besteht.



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