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Europäisches Warnsystem informiert im Internet über gefährliche Produkte


urbs-media, 6.8.2007: Die Europäische Kommission veröffentlicht wöchentlich im Internet eine Liste mit Produkten, die für den Verbraucher gefährlich sein können. Allein im abgelaufen Jahr 2006 wurden auf der RAPEX-Datenbank über 900 Alltagsgegenstände als gefährlich eingestuft.

Jeden Freitag veröffentlicht die Kommission eine wöchentliche Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen). In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Maßnahmen zusammengefasst, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden.

Wer sich als Verbraucher (oder als Händler) einmal anschauen möchte, mit welchem industriellen Schrott die Geschäfte überflutet werden, der sollte sich einmal unter http://ec.europa.eu/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/index_de.htm über die wöchentlich veröffentlichten Warnmeldungen informieren.

Klicken Sie auf der entsprechenden Seite einfach auf den Link "Wochenübersichten", um zum Archiv zu gelangen. Dort finden Sie dann nach Wochen geordnet die aktuellen Warnmeldungen, leider aber nur in Englisch.

Der Benutzer wird dabei feststellen, dass zwar die Mehrzahl der potentiell gefährlichen Produkte aus China stammt, aber man findet immer wieder auch die Namen renommierter europäischer Hersteller. Beispiel aus den Warnmeldungen für die 30 Kalenderwoche 2007: Unter der Ziffer 27 0763/07 wird davor gewarnt, dass das ESP-System beim Peugeot 307 fehlerhaft ist und es unter ungünstigen Umständen zu einem Fahrzeugbrand kommen kann.

urbs-media Praxistipp: Die Zahl der Warnmeldungen steigt kontinuierlich an, im Vergleich 2005 zu 2006 gab es z.B. eine Steigerung um fast ein Drittel. Wer als Verbraucher ein gefährliches Produkt entdeckt hat, kann sich an die örtliche Gewerbeaufsicht wenden.

Für Deutschland leitet die entsprechenden nationalen Warnmeldungen die Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin weiter an die EU-Datenbank RAPEX.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 2.1 - Produktbeschaffenheit, Grundsatzfragen
Friedrich-Henkel-Weg 1 - 25
44149 Dortmund

Tel. 0231 9071 23 09
Fax 0231 9071 23 64

Händler und Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren, sobald sie wissen, dass von ihren Produkten eine Gefährdung für die Benutzer ausgehen kann.



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