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Kostenloses Internet-Lexikon unter www.betriebsausgabe.de informiert über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben


urbs-media, 1.12.2008: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Allerdings sieht das Gesetz in § 4 Abs. 5 EStG vor, dass eine Reihe von Betriebsausgaben den Gewinn nicht oder nicht in vollem Umfang mindern dürfen. Dies gilt z.B. für bestimmte Geschenk- und Bewirtungskosten, für bestimmte Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie bestimmte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, die nur beschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

    Beispiel: Betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde können nur dann als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro beschenkter Person im Wirtschaftsjahr 35 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Freigrenze, so dass höherwertige Geschenke insgesamt (und nicht nur mit dem 35 Euro übersteigenden Teilbetrag) nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Auch der Vorsteuerabzug scheidet aus, wenn Geschenkaufwendungen die Freigrenze von 35 Euro übersteigen.
Zum Thema Betriebsausgabenabzug hat die Existenzgründungsberatung Torsten Montag im Internet unter www.betriebsausgabe.de ein ausführliches Online-Lexikon veröffentlicht. Dort wird derzeit für ca. 340 Fachbegriffe von Abmahnkosten bis Zweitwohnung erläutert, wie die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Die Informationen sind kostenlos und für jedermann frei zugänglich.

Neben dem Betriebsausgabenlexikon finden interessierte Leser bei betriebsausgabe.de zusätzlich mehrere Online-Rechner:
  1. GWG-Rechner
    Mit dem GWG Rechner kann der Unternehmer z.B. herausfinden, ob das von ihm gekaufte Wirtschaftsgut zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern zählt und wie der Aufwand steuerlich zu behandeln ist.

  2. Gehaltsrechner
    Mit dem Gehaltsrechner können Sie anhand des aktuellen Programmablaufplans zur Ermittlung der Lohnsteuer die Brutto- und Nettolöhne berechnen.

  3. Online-Check für die Kleinunternehmerregelung
    Mit diesem Onlinecheck können Sie prüfen, ob Sie umsatzsteuerlich gesehen ein Kleinunternehmer sind und daher die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen können.

  4. Bewirtungskostenrechner
    Der Bewirtungskostenrechner ist für alle Unternehmer gedacht, die ihre Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzen möchten. Es ermittelt sowohl die Aufteilung der Bewirtungsrechnung als auch die abzugsfähige Vorsteuer.

Von besonderem Interesse dürfte das von einem Steuerberater moderierte "Forum der Betriebsausgaben" sein. Hier können Unternehmer ihre speziellen Fragen stellen, verschiedene Moderatoren beantworten diese kurzfristig. Zu diesem Forum kann sich der Nutzer kostenlos anmelden.

Schließlich gibt es bei betriebsausgabe.de verschiedene Vorlagen und Muster, die kostenlos zum Download bereit stehen. Dazu zählen z.B. eine Rechnungsvorlage, eine Reisekosten- und eine Bewirtungskostenvorlage, ein Muster für das Kassenbuch und eine Vorlage zur Behandlung von Geschenken für Geschäftsfreunde.

urbs-media Praxistipp: Wer sich als gestandener Unternehmer oder Existenzgründer über aktuelle Rechtsprobleme beim Betriebsausgabenabzug informieren will, der ist bei www.betriebsausgabe.de gut bedient. Da die Seite regelmäßig aktualisiert wird und in einem so genannten "Blog" über die neuesten Nachrichten zum Thema Betriebsausgabenabzug informiert, lohnt sich auch ein regelmäßiger Besuch dieser Internetseiten.



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