Symposium der Universität Bayreuth zum Thema "Unkörperliche Güter im Zivilrecht"
urbs-media, 19.4.2010: Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt Eigentum nur an körperlichen Gegenständen. Das zeigt sich schon am Titel seines dritten Buchs, das bezeichnenderweise mit "Sachenrecht" überschrieben ist. Das BGB ignoriert damit, dass auch nicht sinnlich wahrnehmbare Gegenstände (z.B. Patente, Urheberrechte, Computerdaten, Energie oder entmaterialisierte Finanzmarktprodukte) einen Vermögenswert haben können und daher einem Inhaber zugeordnet werden müssen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung und des stetig bedeutsamer werdenden wirtschaftlichen Werts solcher Gegenstände wird das Problem ihrer Einordnung in das System des Zivilrechts immer dringender.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch behandelt derartige unkörperliche Gegenstände jedoch äußerst stiefmütterlich. Die Frage des Eigentums an unkörperlichen Gütern ist dabei nicht nur von theoretischer Bedeutung, sondern gibt zugleich den Ausschlag für die Beantwortung zahlreicher praktischer Fragen rund um unkörperliche Güter. Dazu gehört etwa, ob diese durch das Deliktsrecht geschützt sind oder wie sie übertragen werden können.
Bislang wurden diese Fragen für jedes der genannten unkörperlichen Güter einzeln beantwortet. Das kann jedoch aus wissenschaftlicher Sicht nicht befriedigen. Es bedarf vielmehr eines übergreifenden Ansatzes, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Gegenstände ausleuchtet und auf dessen Grundlage ein konsistentes dogmatisches Konzept entwickelt werden kann. Ein solcher Ansatz hat auch rechtsvergleichende Aspekte einzubeziehen. Dies ist schon wegen des sich derzeit konstituierenden Europäischen Privatrechts eine schlichte Notwendigkeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Fragen sind die unkörperlichen Güter auf europäischer Ebene bislang allerdings noch ein weitgehend unbearbeitetes Feld.
Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Bayreuth unter der Leitung von Prof. Dr. Stefan Leible lädt deshalb interessierte Juristen zu einem Symposium. Unter dem Arbeitstitel "Unkörperliche Güter im Zivilrecht" referieren am 17.6. und 18.6.2010 Professoren deutscher und ausländischer Hochschulen über das Thema. Veranstaltungsort ist das Schloss Thurnau (Kutschenhaus), Marktplatz 1 in 95349 Thurnau. Beginn der Tagung ist jeweils um 9.00 Uhr.
urbs-media Praxistipp: Die Veranstaltung wird von der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung finanziert. Deshalb fallen für das Symposium keine Teilnahmegebühren an. Weitere Informationen zu dem Symposium erhalten Sie telefonisch von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth unter der Telefonnummer 0921 / 552900. Die von Prof. Leible angekündigte Möglichkeit einer Online-Anmeldung unter www.leible.info stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags leider noch nicht zur Verfügung.
urbs-media GbR
http://www.urbs.de
|