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Der freiwillige Winter-Schlussverkauf im deutschen Einzelhandel startet bereits am 26. Januar 2009


urbs-media, 12.1.2009: Mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen im Gesetz gegen den "Unlauteren Wettbewerb" (UWG) zum 8.7.2004 ist es dem deutschen Einzelhandel weitgehend freigestellt, auch außerhalb der frühren offiziellen Sommer- und Winterschlussverkäufe Sonderveranstaltungen und Ausverkäufe durchzuführen. Auch die Beschränkung der Schlussverkäufe auf bestimmte Warengruppen ist damit entfallen, so dass jetzt z.B. auch Möbelhäuser, Elektrogeschäfte oder Autohändler einen Ausverkauf durchzuführen. Weggefallen ist auch die ehemalige Begrenzung von Schlussverkäufen auf 12 Werktage.

Die Einzelhandelsverbände haben sich jetzt darauf geeinigt, den Starttermin für den "Freiwilligen Winter-Schlussverkauf 2009" auf den letzten Montag im Januar festzusetzen. Er beginnt somit am 26. Januar und soll nach zwei Wochen am 7. Februar 2009 enden. In einer aktuellen Umfrage unter Einzelhändlern haben etwa 65 Prozent der Befragten angekündigt, an dem Schlussverkauf teilzunehmen.

urbs-media Praxistipp: Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass viele Einzelhändler bereits vor dem angekündigten Schlussverkaufstermin ihre Preise reduzieren und auch nach Ablauf der offiziellen Frist gegebenenfalls noch weitere Preisreduzierungen vornehmen. So wirbt z.B. der Warenhauskonzern Kaufhof bereits seit dem 6.1.2009 in Werbebeilagen mit Preisnachlässen bis zu 50 Prozent für Textilien. Einen völlig anderen Weg beschreitet dagegen die Elektrohandelskette Media-Markt. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, als kurz nach Weihnachten mit massiven Preisnachlässen geworben wurde, wird 2009 den Verbrauchern jetzt ab einem Warenwert von 300 Euro ein zinsfreies Darlehen für bis zu 30 Monaten angeboten.

Von derartigen Zahlpausen sollten sich die Verbraucher aber nicht blenden lassen. Im Regelfall ist es unter dem Strich nämlich günstiger, Waren mit einem erheblichen Preisnachlass sofort bar zu bezahlen, als den normalen Kaufpreis über Jahre hinweg in Raten abzustottern. Dies gilt auch dann, wenn hierfür keine Zinsen anfallen, den Konsum auf Kredit birgt immer die Gefahr der Überschuldung, weil bei vielen Verbrauchern zahlreiche Ratenkäufe zusammenkommen und die monatlichen Belastung insgesamt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schnell übersteigen. Dies gilt erst recht, wenn die erwarteten Lohn- und Gehaltszahlungen z.B. wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit ausbleiben. Und den künftigen Verlust seines Arbeitsplatzes kann wegen der gegenwärtigen Rezession kaum noch ein Beschäftigter mit Sicherheit ausschließen.



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