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Die Bundesregierung will das Mindestkapital zur Gründung einer GmbH von jetzt 25.000 Euro auf 10.000 Euro senken


urbs-media, 18.6.2007: Bereits Anfang des Jahres 2005 plante die damalige rot-grüne Bundesregierung, das Mindestkapital für die Gründung einer GmbH von aktuell 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG) zu senken, und zwar auf 10.000 Euro. Diese Neuregelungen sollten nach den ursprünglichen Plänen zum 1.1.2006 in Kraft treten. Jetzt haben sich die Politiker der Großen Koalition auf einen neuen Gesetzentwurf zur Senkung des GmbH-Mindestkapitals geeinigt. In diesem Entwurf für ein "Gesetz zur Erleichterung und Beschleunigung von GmbH-Gründungen" ist zwar wiederum von einem Mindestkapital von 10.000 Euro die Rede, es soll jedoch auch möglich sein, derartige Gesellschaften bereits ab einem Mindestkapital von 1 Euro zu gründen.

Damit würde sich das deutsche GmbH-Recht stark an das englische Gesellschaftsrecht anlehnen, wo es derzeit möglich ist, eine so genannte "Limited-Gesellschaft (Ltd.)" bereits ab einem Grundkapital von einem Pfund (ca. 1,50 Euro) zu gründen.

Geplant ist außerdem, das die bisherige Beurkundungspflicht der GmbH-Gründung durch einen Notar abzuschaffen. Voraussetzung für eine derartige beurkundungsfreie GmbH-Gründung soll jedoch sein, dass die Gesellschafter eine vom Gesetzgeber festgelegte Mustersatzung verwenden.

urbs-media Praxistipp: Die zum 1.1.2008 geplante Reduzierung des Mindestkapitals zur GmbH-Gründung auf 10.000 Euro bzw. auf im Extremfall nur noch einen Euro stößt bei Wirtschaftsexperten auf teilweise harsche Kritik. So befürchtet z.B. die Wirtschaftsauskunftei Creditreform, dass sich der Zahl der Unternehmensinsolvenzen bei unterkapitalisierten GmbH's durch die Neuregelung deutlich erhöhen wird. Denn Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass die Insolvenzgefahr bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung unmittelbar mit der Höhe des Stammkapitals zusammenhängt. Firmen, deren Haftungskapital 50.000 Euro übersteigt, werden nämlich deutlich seltener von Zahlungsunfähigkeit betroffen als Unternehmen mit der aktuellen gesetzlichen "Grundausstattung" von nur 25.000 Euro.

Anstelle einer Senkung des Mindestkapitals für Gesellschaften mit beschränkter Haftung wäre daher eher eine Anhebung des Gründungskapitals erforderlich. Denn schon jetzt haftet der Unternehmensform "GmbH" der Hauch der Unseriosität an, weil das aktuelle Mindestkapital von 25.000 Euro die Mindestanforderungen an einen Haftungsfonds für die Gesellschaftsgläubiger nicht mehr erfüllen kann. Nicht umsonst übersetzen viele Menschen in Deutschland das Kürzel GmbH inzwischen mit dem Satz "Gehst du mit bist du Hin".

Die Bundesnotarkammer forderte deshalb bereits in der Ausgabe 6/2003 des Informationsdienstes BNotK-Intern wörtlich: "Entgegen dem Trend der nationalen wie europäischen Diskussion sollte deshalb eher über eine Erhöhung der Mindestkapitalziffer als über eine weitere Reduzierung nachgedacht werden, wenn die Abgrenzung zwischen Rechtsformen mit und ohne Haftungsbeschränkung aufrechterhalten werden soll."

Die Kreditwürdigkeit und der Ruf derartiger Unternehmen dürfte daher durch die Herabsetzung des Mindestkapitals weiter leiden. Dann hätte die Bundesregierung mit der GmbH-Reform genau das Gegenteil von dem erreicht, was der Gesetzentwurf angeblich bezweckt, nämlich die Erleichterung von Unternehmensgründungen.



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