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Neue Handgepäckregeln auf europäischen Flughäfen ab November 2006urbs-media, 9.10.2006: Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag neue Regelungen für die Mitnahme von Handgepäck bei Flugreisen beschlossen. Die zusätzlichen Einschränkungen betreffen insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten in das Flugzeug. Hier gilt ab Anfang November 2006 innerhalb der EU eine doppelte Obergrenze für jeden Passagier:
Außerdem müssen dann bei den Sicherheitskontrollen Jacken und Mäntel ausgezogen und große elektrische Apparate wie Laptop-Computer oder Video-Geräte aus ihren Taschen genommen und separat auf das Band gelegt werden. In 6 Monaten gibt es dann europaweit zusätzlich verbindliche Höchstmaße für das Handgepäck. Diese Maße entsprechen zwar den jetzt schon üblichen Abmessungen für ein so genanntes Bord-Case (56 x 45 x 25 cm); künftig sind dann aber auf europäischen Flughäfen keine Ausnahmen mehr möglich. urbs-media Praxistipp: Die EU-Kommission hat sich auch mit den amerikanischen Sicherheitsdiensten über die Übermittlung von Passagierdaten geeinigt. Die bisherige Vereinbarung zwischen der EU und den USA aus dem Jahre 2004 zur Übermittlung der Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) war vom Europäischen Gerichtshof im Mai 2006 für rechtswidrig erklärt worden. Künftig werden den US-Stellen (Zoll, Geheimdienste usw.) bis zu 34 Kundendaten von Passagieren übermittelt, die von einem europäischen Flughafen aus in die USA fliegen. Nachfolgend die vollständige amtliche Liste der an die US-Behörden zu übermittelnden Passagierdaten (PNR):
Im Vergleich zur bisherigen vom EuGH für rechtswidrig erklärten Praxis ist der Schutz der persönlichen Daten für die Betroffenen nach dem neuen Vertrag mit den USA noch deutlich schlechter: Der Grünen-EU-Abgeordnete Cem Özdemir erklärte: "Mit der Vereinbarung ist die Europäische Union offenbar vor dem Druck der USA eingeknickt." Diese Einschätzung wird auch von Alexander Alvaro (FDP), Koordinator im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments, geteilt.
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