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Zwangsmitgliedschaft in der IHK nach über 50 Jahren erneut vor dem Bundesverfassungsgericht


urbs-media, 5.5.2014: Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen fühlen sich oftmals von der zuständigen Industrie- und Handelskammer nicht ausreichend vertreten. Dennoch gibt es in Deutschland zahlreiche berufsständige Vereinigungen, für die eine Zwangsmitgliedschaft besteht. Handelt es sich hier um eine alternativlose Beutelschneiderei, oder gibt es künftig eine Aussicht auf Abschaffung der Zwangsmitgliedschaften in den Industrie- und Handelskammern? Denn eines muss an dieser Stelle klar gesagt werden: "Zwangsmitgliedschaften in berufsständischen Organisationen sind ein Relikt aus der NS-Zeit".

Selbsthilfe statt Rechtsweg

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern im Jahr 1962 für verfassungsmäßig erklärt hat, haben sich zahlreiche Kritiker der verhassten Zwangsmitgliedschaften jetzt organisiert und versuchen, das Kammersystem auf politischem Wege abzuschaffen. So hat sich z.B. der "Bundesverband für freie Kammern" (bffk) für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern stark gemacht.

Um das als undemokratisch und ungerecht empfundene Kammer(un)wesen quasi von innen heraus zu sprengen, treten inzwischen auch erklärte Kritiker der Industrie- und Handelskammern zu den IHK-Wahlen an und setzen sich in den IHK-Gremien für ein Ende der Zwangsmitgliedschaft ein. So wurden z.B. jüngst in Kassel 15 erklärte Gegner der IHK-Zwangsmitgliedschaft in die 77-köpfige Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg gewählt (HNA-Online vom 20.2.2014). Und auch in Hamburg konnten die IHK-Kritiker bei der jüngsten Kammerwahl über 20 Prozent der Mandate erringen (Welt-Online vom 22.2.2014).

Neuer Anlauf in Karlsruhe gegen den Kammerzwang

Jetzt kämpfen die IHK-Rebellen aber auch wieder auf dem Rechtsweg gegen die Einschränkungen der Berufsfreiheit durch die berufsständischen Kammern. Denn beim Bundesverfassungsgericht sind jetzt erneute Klagen von Unternehmen gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK anhängig. Vertreten werden die IHK-Kritiker diesmal u.a. von dem Rechtsanwalt Dominik Storr aus Stromberg, der auf seiner WEB-Seite regelmäßig über den Fortgang der Verfahren (1 BvR 2222/12, 1 BvR 2228/12, 1 BvR 2258/12 und 1 BvR 2054/13) berichtet.

Konkret geht es in dem Verfassungsbeschwerden gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK um die juristische Frage, ob die Industrie- und Handelskammern im Interesse der Mitgliedsunternehmen eine legitime öffentliche Aufgabe erfüllen. Denn dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht die Voraussetzung für eine gesetzlich angeordnete Zwangsmitgliedschaft.

Experten geben der aktuellen Klage gute Erfolgsaussichten

Kritiker des IHK-Zwanges argumentieren schon seit Jahren, dass sich die Interessen der vielen kleinen und mittleren Unternehmen nicht mit denen der großen Firmen decken. Im Ergebnis würden die kleinen Firmen durch ihre Zwangsbeiträge die Lobyarbeit zugunsten der großen Konzerne finanzieren und damit indirekt ihre Konkurrenten subventionieren.

Dass das Bundesverfassungsgericht nicht beabsichtigt, die Klage der IHK-Kritiker kurzerhand als offensichtlich unbegründet abzubügeln, beweist schon die Tatsache, dass das Gericht zahlreiche Organisationen einschließlich der Bundesregierung aufgefordert hat, sich zu den Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK zu äußern.

urbs-media Praxistipp: Betroffene Unternehmen können gegen Beitragsbescheide der IHK Widerspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis das Bundesverfassungsgericht über die vorliegenden Klagen entschieden hat. Die Kammern drohen Unternehmen in derartigen Fällen zwar mit Kosten zwischen ca. 25 und 500 Euro bei der Abweisung ihrer Widersprüche an. Insbesondere bei kleinen Unternehmen mit entsprechend niedrigen IHK-Beiträgen sind die Kosten eines verlorenen Widerspruchsverfahrens und einer anschließenden Klage vor dem Verwaltungsgericht aber durchaus überschaubar.



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