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Wie wirkt sich die KFZ-Steuerbefreiung für Neuwagen im Einzelfall aus?


urbs-media, 17.11.2008: Die Bundesregierung hat beschlossen, die KFZ-Steuer beim Kauf von Neuwagen befristet auszusetzen. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend für Neuzulassungen seit dem 5.11.2008 und erstreckt sich auf ein Jahr. Entgegen den früheren Ankündigungen der Bundesregierung werden Neuanschaffungen aber nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie bis spätestens 30.6.2009 zum Straßenverkehr zugelassen werden. Ursprünglich sollte die Steuerbefreiung für alle Neuzulassungen bis zum Ende des Jahres 2010 gelten.

Bei Neuwagen mit der Schadstoffklasse Euro-5 und Euro-6 verlängert sich die Steuerbefreiung auf zwei Jahre. Aber auch hier ist Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass ein derartiges Fahrzeug spätestens bis zum 30.6.2009 zugelassen wird. Eine weitere Sonderregelung gilt für Fahrzeuge mit der Euro-5-Norm, die vor dem 5.11.2008 angeschafft wurden: Hier gilt ab 1.1.2009 eine KFZ-Steuerbefreiung von einem Jahr, also bis Ende 2009.

Ob die befristete Steuerbefreiung für Neuwagen zu einem Anstieg der Neuzulassungen in Deutschland führen wird, ist höchst zweifelhaft. Diese Aktion soll zwar zu Steuermindereinnahmen im Umfang von etwa 2 Mrd. Euro führen, Experten erwarten jedoch eher Mitnahmeeffekte und keine wirkliche Trendwende für die Automobilbranche. Der ehemalige Bundesumweltminister Trittin von den Grünen rechnet daher damit, dass es mit dem Ende der Steuerbefreiung nach dem 30.6.2009 zu einer neuen und sogar verstärkten Kaufzurückhaltung kommen wird.

Hinzu kommt, dass die einjährige KFZ-Steuerbefreiung bei den meisten Mittelklasse-Fahrzeugen unter dem Strich nur eine Ersparnis von knapp 150 Euro ergibt. Bei einem Neupreis von etwa 20.000 Euro sind dies gerade einmal 0,75 Prozent oder umgerechnet der Wert für einen Satz hochwertiger Fußmatten. Und wer einen neuen Smart kauft, kann sogar nur 67 Euro an KFZ-Steuer sparen. Dass sich hierdurch jemand außerplanmäßig zum Kauf eines Neuwagens verleiten lässt, darf man daher eher in das Reich der Fabel verweisen.

Außerdem fehlt es bei der KFZ-Steuerbefreiung für Neuzulassungen an der erforderlichen zielgerichteten Wirkung zugunsten der deutschen Produktionsstandorte. Denn ausländische KFZ-Importe haben immerhin einen Marktanteil von ca. 36 Prozent, so dass die milliardenschwere Steuerförderung mit der Gießkanne der deutschen Wirtschaft nur zu 64 Prozent nützt.

urbs-media Praxistipp: Fatal ist, dass die Bundeskanzlerin nicht einsehen will, dass sie die aktuelle Rezession in Deutschland maßgeblich durch die Umsatzsteuererhöhung von 16 Prozent auf 19 Prozent zum 1.1.2007 erst verschuldet hat. Bisher konnten die negativen Effekte dieser Abgabenerhöhung auf die deutsche Volkswirtschaft jedoch verdeckt werden, weil es eine starke Nachfrage aus dem Ausland nach deutschen Produkten gab. Trotz einbrechender Binnenkonjunktur konnten die Politiker daher das "Märchen vom Aufschwung" verbreiten, der jedoch ausschließlich im Bereich der Exportwirtschaft stattfand und bei den Bürgern nachweislich nie angekommen ist. Nachdem diese vom Ausland getragene Scheinblüte nun weggebrochen ist, muss die Mehrwertsteuererhöhung schnellstens rückgängig gemacht werden, um den Bürgern in Deutschland das zurückzugeben, was sie am dringendsten brauchen: Ihr sauer verdientes Geld! Dies wäre in der Tat das beste und zielgerichtetste Konjunkturprogramm.



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