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Das Finanzministerium warnt vor betrügerischen E-Mails über angebliche Steuererstattungen


urbs-media, 7.5.2012: Die Osterfeiertage sind gerade vorbei und die Osterhasen aus den Regalen der Geschäfte verschwunden. Das hindert dreiste Betrüger aber nicht, in Deutschland massenhaft E-Mails mit dem gefälschten Absender des Bundesamtes für Steuern zu verschicken. Hierin wird den Empfängern mitgeteilt, die letzte Überprüfung der "steuerlichen Tätigkeit" habe ergeben, dass "Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 223,56 EUR erhalten sollen".

Bundeszentralamt für Steuern 26/04/2012

Steuerrückerstattung Benachrichtigung

Sehr geehrter Steuerzahler,

Nach der letzten Berechnung des letzten steuerlichen Ihre Tätigkeit haben wir festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuererstattung von 223,56 EUR erhalten sollen.

Bitte reichen Sie die Steuererstattung Anfrage und erlauben uns 4-6 Tage, um es zu verazbeiten.

Um Ihre Steuererstattung zuzugreifen, folgen Sie bitte den Schritten unten:

    - Download des Steuererstattungsansprüche Formular im Anhang zu dieser E-Mail

    - öffnen Sie sie in einem Browsez

    - folgen Sie den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm

Bundeszentralamt für Steuern

Und um in den Genuss der ausgelobten Summe zu gelangen, muss man lediglich den im Anhang der Mail genannten Link anklicken und das "Steuererstattungsansprüche Formular" herunterladen. Und wer dann noch schön brav wie dort gefordert seine persönlichen Daten (Namen, Adresse und Telefonnummer, die Kontoverbindung, die Kreditkartennummer sowie deren Sicherheitscode) eingibt, der darf sich schon bald darüber freuen, dass sein Konto mit merkwürdigen Abbuchungen belastet wird.

urbs-media Praxistipp: Mal ganz ehrlich - wer fällt noch auf diesen Mist herein? Da wird von einem Übersetzungsprogramm ein deutscher Text fabriziert, dass sich einem die Fußnägel kräuseln. Von Grammatik und Rechtschreibung haben die Betrüger im Osten offenbar immer noch keine Ahnung. Und das ist auch gut so, denn solange dort weiterhin solche Experten an der Tastatur sitzen, können wir uns eigentlich ganz entspannt zurücklehnen und müssen an derartige E-Mails keinen Gedanken verschwenden.

Aber eines Tages wird man diese Betrüger nicht mehr einfach an ihrem radebrechenden Gesülze erkennen. Und dann ist der gesunde Menschenverstand gefragt! Denn keine deutsche Behörde wird mittels Internet die Bürger auf etwaige Erstattungsansprüche hinweisen. Das ist nicht nur unüblich, sondern schlichtweg unmöglich! Und Informationen über die persönliche Geheimzahl (PIN) dürfen ohnehin nicht preisgegeben werden.

Und deshalb gilt: E-Mails, die angeblich von Behörden, Banken, Sparkassen usw. stammen, sollten Sie ignorieren und sofort löschen. Ohne Wenn und Aber! Wenn die was von uns wollen, dann sollen die uns gefälligst einen Brief schicken.



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