AfA-Tabellen auf CD
AfA-Tabellen
auf CD-ROM
urbs - media GbR
– Ihr gutes Recht im Internet –
Startseite von urbs-media - www.urbs.de  Homepage
Zur übersicht: Alle aktuellen Kurz-Infos  Übersicht

Die Bundesregierung beendet die zentrale Speicherung aller Arbeitnehmerdaten


urbs-media, 8.8.2011: Praktisch aus heiterem Himmel verkündete die Bundesregierung am 18.7.2011, das Verfahren zum "Elektronischen Einkommensnachweis" (ELENA) werde eingestellt. Im Kern ging es beim "Elektronischen Einkommensnachweis" darum, alle Informationen über Arbeitnehmer zentral zu erfassen und für fünf Jahre elektronisch zu speichern. Als ersten Schritt waren die Arbeitgeber seit 1.1.2010 verpflichtet, die entsprechenden Arbeitnehmerdaten an eine "Zentrale Speicherstelle" zu melden. Unter diese Meldepflicht vielen auch so sensible Informationen wie Kündigungen, Fehlzeiten und Abmahnungen, die eigentlich den Staat nun wirklich nichts angehen.

Deshalb hatten Mitte Juli 2011 gut 22.000 besorgte Bürgerinnen und Bürger gegen die Speicherung ihrer Daten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ihr Argument: Die Datensammlung der Bundesregierung verstoße gegen das vom Bundesverfassungsgericht postulierte "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung".

Dabei ist nach Ansicht von Experten nicht unwahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter der Datensammelwut des Staates einen Riegel vorschieben werden. Denn mit Elena bereibt die Bundesergierung eine Art "Vorratsdatenspeicherung", weil in den meisten Fällen die gespeicherten Arbeitnehmerdaten für legitime staatliche Zwecke (Steuer- und Sozialversicherungsrecht) niemals gebraucht werden.

urbs-media Praxistipp: Das Wirtschaftsministerium dementiert, dass ein Wink aus Karlsruhe hinsichtlich der mutmaßlichen Verfassungswidrigkeit der Datensammlung ELENA der Anlass war, das gesamte Verfahren zu stoppen. Die urbs-media Redaktion glaubt jedoch, dass die vorgeschobenen technischen Probleme nicht der wahre Grund sind, die Arbeitnehmerdatei zu schließen.

Für die Arbeitgeber ist jetzt eine Phase der Unsicherheit angebrochen. Zwar sind sie per noch gültigem Gesetz (§§ 95 ff SGB IV) verpflichtet, weiterhin die Regierungsdatenbank mit Informationen über ihre Beschäftigten zu füttern. Allerdings kann eigentlich niemand erwarten, dass sich Bürger an einem Projekt beteiligen, dass das Stigma der Verfassungswidrigkeit sozusagen auf der Stirn trägt.

Dementsprechend hat auch die Zentrale Speicherstelle der Bundesregierung für die Arbeitnehmerdaten (ZSS) erkennen lassen, dass sie ab sofort den Eingang der Arbeitgebermeldungen nicht mehr überprüfen will. Es ist den Betriebnen daher offensichtlich freigestellt, wie sie weiterhin verfahren wollen. Hilfe können die betroffenen Unternehmen von der Speicherstelle jedenfalls nicht erwarten. Denn auf der offiziellen Internetseite http://www.das-elena-verfahren.de wird derzeit noch nicht einmal über das von der Bundesregierung beschlossene Ende des "Elena-Verfahrens" informiert.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de