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Die Bundesregierung plant einer Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen


urbs-media, 2.7.2012: Nach Berechnung von Wirtschaftsexperten entstehen den deutschen Unternehmen durch die Aufbewahrung und Archivierung von steuerlich relevanten Unterlagen jährliche Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Im Zuge des von der FDP im Wahlkampf versprochenen Bürokratieabbaus sollen künftig diese steuerlichen / handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen deutlich verkürzt werden.

Gegenwärtig gelten im Steuerrecht folgende Fristen für die Archivierung von Unterlagen (§ 147 AO und § 14b UStG):

  • Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse usw. müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden.

  • Für sonstige Geschäftsunterlagen (z.B. Handelsbriefe) gilt eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist.

Die FDP hatte sich bei den Beratungen für das Jahressteuergesetz 2013 dafür eingesetzt, die steuerlichen Aufbewahrungsfristen generell auf fünf Jahre zu verkürzen. Hierdurch seien Einsparungen in der Größenordnung von knapp 1 Mrd. Euro bei den betroffenen Unternehmen zu erwarten.

Mit dieser Forderung konnte sich die FDP aber nur teilweise gegen die CDU und speziell gegen den Bundesfinanzminister durchsetzen. Im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 ist nunmehr lediglich von einer Verkürzung der bisherigen zehnjährigen Aufbewahrungsfrist ab 2013 auf acht Jahre und dann ab 2015 auf sieben Jahre die Rede.

Hier ist aber noch vieles unsicher . denn mit einer endgültigen Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2013 wird erst im Oktober 2012 gerechnet.

urbs-media Praxistipp: Erst im Jahr 1999 hat der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zuvor sechs auf zehn Jahre verlängert. So betrachtet macht die jetzt geplante Frist-Verkürzung die damals eingeführten Verschlechterungen noch nicht einmal vollständig rückgängig.

Es würde uns außerdem nicht wundern, wenn nach dem Ende von Schwarz-Gelb eine andere Regierungsmehrheit die jetzt in Rede stehenden Erleichterungen für Unternehmer und Freiberufler wieder rückgängig macht. Denn insbesondere im deutschen Steuerrecht sind Verlässlichkeit und Kontinuität nämlich Fremdworte und im deutschen Bundestag wird Politik üblicherweise nach dem Grundsatz "Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" gemacht.

Nachtrag vom 24.12.2012: Die von der schwarz-gelben Bundesregierung zum Beginn des Jahres 2013 geplante Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen ist am 23.11.2012 im Bundesrat am Widerstand der SPD-regierten Länder gescheitert. Die Bundesregierung wird daher den Vermittlungsauschuss anrufen. Allerdings glauben wir nicht, dass die Neuregelungen noch zum 1.1.2013 in Kraft treten können. Ganz im Gegenteil: Derzeit sieht es eher so aus, als würde es für die Unternehmen in Deutschland zumindest bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 überhaupt keine Erleichterungen bei den steuerlichen Aufbewahrungsfristen geben. Und bei einer erneuten Rot-Grünen Bundesregierung steht dann vermutlich eher eine Verlängerung statt einer Verkürzung dieser Fristen zur Debatte!



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