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Der deutsche Fiskus will durch eine drastische Erhöhung der Immobiliensteuern von der Flucht in die Sachwerte profitierenurbs-media, 7.3.2011: Die Menschen in Deutschland haben offensichtlich das Vertrauen in die Stabilität des Euro verloren. Und so werden aktuell Milliardenbeträge in Sachwerte umgeschichtet, seien es nun Edelmetalle oder andere Rohstoffe sowie Immobilien. Dementsprechend sind im Jahr 2010 auch die Staatseinnahmen aus der Besteuerung von Kapitalvermögen deutlich um 3,7 Mrd. Euro auf nur noch 8,7 Mrd. Euro gesunken. Dieser Einnahmeverlust des Staates beruht dabei nicht nur auf den niedrigen Sparzinsen, sondern in erster Linie auf einer Umschichtung der Vermögen weg vom "Papiergeld" hin zu den oben genannten Sachwerten. Die Politiker in Deutschland planen daher, die Besteuerung von Immobilien drastisch zu erhöhen. Dabei geht es einmal um die Anhebung der Grunderwerbsteuer sowie um die Erhöhung der Grundsteuer.
1. Die GrunderwerbsteuerBei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Landessteuer; bundeseinheitlich geregelt war bis Ende Oktober 2006 nur der Steuersatz in Höhe von 3,5 Prozent. Seit 1. September 2006 darf nunmehr jedes der 16 Bundesländer den Steuersatz selbst festzulegen (§ 105 Abs. 2a GG):Derzeit gelten in Deutschland daher folgende Grunderwerbsteuersätze vom Kaufpreis (Stand Anfang 2011):
urbs-media Praxistipp: Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von bisher 3,5 % des Kaufpreises auf 5,00 % bedeutet in der Praxis, dass z.B. der Erwerber eines Einfamilienhauses (Kaufpreis 400.000 Euro) statt bisher 14.000 Euro dann 20.000 Euro an den Staat als Grunderwerbsteuer abführen muss. In Nordrhein-Westfahlen erwartet die Rot-Grüne Landesregierung durch eine derartige Steuererhöhung pro Jahr Mehreinnahmen in der Größenordnung von über 500 Mio. Euro.
2. Die GrundsteuerDie Grundsteuer steht den Gemeinden zu und wird nach einem bestimmten Hebesatz vom Einheitswert der Grundstücke erhoben. Die geltenden Einheitswerte in Deutschland stammen im Westen der Republik aus dem Jahre 1964 und im Osten aus dem Jahr 1935. Hier sehen die Länderfinanzminister einen guten Ansatzpunkt, durch eine zeitnahe Neubewertung von Grundvermögen die Steuereinnahmen zu steigern. Diese Steuererhöhungen sollen bereits ab dem Jahr 2012 zu deutlichen Mehreinnahmen führen.Nach welchen Kriterien die Grundsteuer künftig bemessen wird, ist unter den einzelnen Bundesländern derzeit aber noch umstritten. Die Länderfinanzministerkonferenz berät in diesem Zusammenhang über drei unterschiedliche Modelle zur Erhöhung der Grundsteuer: Nach dem Gesetzentwurf von Bayern und Baden-Württemberg soll sich die Grundsteuer künftig ausschließlich nach dem Verkehrswert des Grundbesitzes richten. Der Entwurf von Niedersachsen und Schleswig-Holstein sieht dagegen vor, die unbebaute Grundstücksfläche beim Einheitswert nur zu einem Teil zu berücksichtigen. Der dritte Änderungsvorschlag kommt aus dem thüringischen Finanzministerium und will bei der Erhebung der Grundsteuer neben der Gebäudegrundfläche auch die Bodenrichtwerte berücksichtigen. urbs-media Praxistipp: Gleichgültig welches Modell letztendlich bundeseinheitlich angewendet wird, eines ist jedenfalls sicher - die finanziellen Belastungen für Eigentümer und Mieter werden deutlich steigen. Dies ist politisch auch so beabsichtigt, weil der Staat von der zunehmenden Vermögensanlage der Deutschen in Immobilien kräftig profitieren und somit die Steuerrückgänge im Bereich Kapitalvermögen ausgleichen will.
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