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Ab 1.1.2014 gilt in Deutschland für den Handel mit Silbermünzen der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent


urbs-media, 25.11.2013: Vorab eine Klarstellung: In Deutschland spricht man offiziell bei Lebensmitteln vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent und bezeichnet den Steuersatz von 19 Prozent als "Normalsatz". Diese Betrachtungsweise ist aber nicht zwingend. Deshalb nennen wir den Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gerne den "Normalsatz" und den Steuersatz von 19 Prozent den "erhöhten Mehrwertsteuersatz". Jedes Ding hat eben zwei Seiten, es kommt nur auf den Blickwinkel an. Und hier gilt der alte römische Grundsatz: "Pecunia non olet!"

Und so hat die Bundesregierung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 den Umsatzsteuersatz beim Erwerb von Silbermünzen zum 1.1.2014 von aktuell 7 Prozent auf 19 Prozent erhöht. Wer daher z.B. jetzt eine Silbermünze Philharmoniker (1 Unze netto = 17,57 EUR) für 18,80 EUR einschließlich 7 Prozent Umsatzsteuer kauft, der zahlt bei unterstellt gleichem Silberpreis ab Januar 2014 beim erhöhten Umsatzsteuersatz von 19 Prozent dann 20,97 EUR. Der Staat verdient nach der Mehrwertsteuererhöhung also 2,11 Euro an zusätzlichen Steuern.

urbs-media Praxistipp: Ab dem Jahresbeginn 2014 scheiden damit Silbermünzen als sinnvolle Kapitalanlage aus. Denn aufgrund der niedrigeren Verkaufspreise sind dann Silberbarren bei gleichem Umsatzsteuersatz schlichtweg günstiger.

Auch Sammler sollten grundsätzlich überlegen, ob Silbermünzen ab 1.1.2014 überhaupt noch ein sinnvolles Sammelobjekt darstellen. Denn wenn der Staat zunächst bei jedem Erwerb mit knapp 20 Prozent Umsatzsteuer finanziell beteiligt ist, braucht es schon gewaltiger Wertsteigerungen, um beim Verkauf überhaupt seinen Einstandspreis wieder zu erreichen.

Sinnvoller erscheint uns da ein Umschwenken auf Gold. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob man Gold in Form von Barren oder Münzen kauft: Denn Gold ist generell nicht mit Umsatzsteuer belastet. Eine Ausnahme gilt nur für besonders wertvolle Sammlermünzen, deren Preis den reinen Materialwert deutlich übersteigt. Konkret fällt hier immer dann Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, wenn der Verkaufspreis der Sammlermünze den reinen Materialwert um mehr als 180 Prozent übersteigt (§ 25 c UstG).



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