AfA-Tabellen auf CD
AfA-Tabellen
auf CD-ROM
urbs - media GbR
– Ihr gutes Recht im Internet –
Startseite von urbs-media - www.urbs.de  Homepage
Zur übersicht: Alle aktuellen Kurz-Infos  Übersicht

Bankkunden müssen für die Zusendung von Kontoauszügen keine Zwangsgebühren bezahlen


urbs-media, 16.5.2011: Wenn es um zusätzliche Gebühren für die Kreditinstitute geht, dann sind einige Banken recht erfinderisch. So gibt es z.B. bei der Deutschen Bank eine Zwangsgebühr für die Zusendung der Kontoauszüge, wenn die Kunden nicht regelmäßig die in den Filialen aufgestellten Kontoauszugsdrucker benutzen. Konkret bestimmen die von der Deutschen Bank verwendeten AGB, dass die Auszüge dem Kunden gegen eine Gebühr von 1,94 Euro per Post zugeschickt werden, wenn er sie nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Automaten hat ausdrucken lassen oder im Internet abgerufen hat.

Gegen diese "Zwangsgebühren" bei der Deutschen Bank hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Frankfurt geklagt. Banken und Sparkassen seien gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden einmal pro Monat eine Zusammenstellung der Kontobewegungen zu erstellen. Hierfür dürften keine besonderen (zusätzlichen) Gebühren erhoben werden. Auf die Art der Übermittlung komme es dabei nicht an.

Dieser Argumentation der Verbraucherschützer folgten jetzt auch die Richter am Frankfurter Landgericht. Eine entgeltliche Zusendung von Kontoauszügen sei allenfalls dann zulässig, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Ein derartiger (stillschweigender) Auftrag zur kostenpflichtigen Zusendung liege aber nicht schon dann vor, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen seine Auszüge nicht bei der Bank am Automaten abhole bzw. im Internet abrufe. Die AGB der Bank seien insoweit also unwirksam.

(Landgericht Frankfurt, Urteil vom 8.4.2011 - 2-25 O 260/10)

urbs-media Praxistipp: Das Urteil hat über den entschiedenen Einzelfall hinaus auch Auswirkungen auf die gesamte Kreditwirtschaft. Denn nicht nur die Deutsche Bank berechnet die umstrittene Zwangsgebühr bei der Zusendung von Kontoauszügen. Die Deutsche Bank hat als Reaktion auf das Urteil jedenfalls angekündigt, die monatlichen Kontoauszüge künftig zunächst ohne zusätzliche Gebühren zu verschicken, wenn der Kunde sie nicht selbst abholt.

Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Kontoauszüge künftig generell kostenlos verschickt werden müssen. Denn als zulässig wird allgemein eine Gebühr in Höhe des tatsächlichen Briefportos angesehen. Insoweit kann die Bank oder Sparkasse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen also zulässigerweise vorsehen, dass die tatsächlichen Portokosten für die postalische Übersendung vom Kunden zu tragen sind. Wir erwarten deshalb, dass die von dem Urteil betroffenen Kreditinstitite ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend ändern werden.



urbs-media GbR
http://www.urbs.de