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Gut 700.000 Strom- und Gaskunden sind von der Teldadax-Pleite betroffen


urbs-media, 20.6.2011: Wer bis vor wenigen Tagen auf den einschlägigen Stromvergleichsportalen nach einem günstigen Strom- oder Gasanbieter suchte, der fand im Regelfall immer die Firma Teldafax unter den besten Anbietern. Der Haken bei den Lieferbedingungen war allerdings, dass der Preisvorteil gegenüber anderen Anbietern nur dann besonders groß war, wenn sich die Teldafax-Kunden zu hohen Vorauszahlungen verpflichteten. Und so war es in der Praxis keine Seltenheit, dass Kunden ihren gesamten Jahresverbrauch im Voraus an Teldafax bezahlt haben.

Die urbs-media Redaktion hatte dabei schon vor mehreren Jahren vor diesem Geschäftsmodell gewarnt, weil derartige Vorauszahlungen im Falle einer Insolvenz des Anbieters in die Konkursmasse fallen. Mit anderen Worten: Das Geld ist weg und der geprellte Kunde muss seine Energie von anderen Anbietern beziehen und damit unter dem Strich somit zweimal bezahlen.

Dieser Alptraum hat sich gerade mit der Insolvenz von Teldafax für mehrere hunderttausend Strom- und Gaskunden realisiert. Denn Teldafax hat am 14.6.2011 beim Amtsgericht Bonn einen Insolvenzantrag gestellt. Die Konsequenz: Statt der vermeintliche günstigen Energie von Teldafax fallen die betroffenen Kunden jetzt in die sogenannte Ersatzversorgung ihres regionalen Anbieters. Das sind im Regelfall die örtlichen Stadtwerke und deren Preise liegen oftmals mehr als 30 Prozent über den Tarifen von Teldafax.

Der Insolvenzverwalter hat zwar angekündigt, die Geschäfte zunächst weiterführen zu wollen. Nach einer Mitteilung vom 17.6.2011 heißt es nun aber, Teldafax stelle seine Energielieferungen "vorläufig" ein. Folglich beliefert Teldafax aktuell seine Kunden auch in den verbleibenden Gebieten, wo die Netzbetreiber die Verträge mit Teldafax noch nicht gekündigt hatten, ebenfalls nicht mehr.

Oftmals wissen die Teldafax-Kunden nicht, wer sie nun konkret mit Strom und / oder Gas versorgt. Die betreffenden lokalen Unternehmen werden sich aber in den nächsten Tagen schriftlich an die Teldafax-Kunden wenden und die Preise der Ersatzversorgung mitteilen. Das Amtsgericht Bonn hat für die Teldafax-Opfer eine Telefon-Hotline eingerichtet. Auskunft erhält man dort unter der Rufnummer 0228 / 702-2216, 702-2217, 702-1908 und 702-1909.

Diese Ersatzversorgung läuft nach § 38 Abs. 2 EnWG maximal für einen Zeitraum von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist können (und sollten) die ehemaligen Teldafax-Kunden sich ohne die Beachtung von Kündigungsfristen einen neuen Energielieferanten aussuchen. Nach Ablauf dieser drei Monate "fällt" man automatisch in die so genannte Grundversorgung. Auch hier gelten die gleichen ungünstigen Preise wie bei der Ersatzversorgung. Was sich allerdings nach Ablauf dieser ersten drei Monate ändert, das sind die Kündigungsfristen: Bei der Grundversorgung gilt nämlich nach § 20 Abs.1 StromGVV eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats. Deshalb sollte man es gar nicht erst zum Eintritt der Grundversorgung kommen lassen und sich bereits innerhalb der ersten drei Monate um einen anderen Anbieter bemühen.

Wer als Teldafax-Kunde hohe Vorauszahlungen geleistet hat, der steht jetzt vor einem finanziellen Desaster. Denn diese Zahlungen sind einfache (ungesicherte) Insolvenzforderungen. Es ist daher allenfalls mit einer geringfügigen Quote zu rechnen. Glück im Unglück haben aber diejenigen Teldafax-Kunden, die dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung für die Vorauszahlungen erteilt haben. In diesem Fall können die Kontoinhaber nämlich die Abbuchung bei ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen lassen.

Allerdings werden nicht sehr viele Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, weil Teldafax Anfang des Jahres 2011 die Kunden aufgefordert hatte, trotz bestehender Einzugsermächtigung den Jahresbetrag zu überweisen. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt und nun unterstellt, das Unternehmen sei bereits Anfang 2011 insolvent gewesen und habe durch diesen Trick nur versucht, Rückbuchungen zu vermeiden. Jedenfalls haben einige Kunden das Unternehmen bereits wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung angezeigt!

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät jetzt allen Kunden, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Denn die Verbraucherschützer werten die Liefereinstellung als einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung.

Diese Einschätzung ist auch nach Meinung der urbs-media Redaktion grundsätzlich richtig. Zwar hat der Insolvenzverwalter angekündigt, man wolle die Kunden wieder beliefern, sobald sich ein Investor gefunden hat. Eine derartige vage Absichtserklärung ist aber nicht geeignet, das Recht zur sofortigen Kündigung auszuschließen.

Wir zweifeln sogar ganz konkret daran, dass sich dieser Plan des Insolvenzverwalters zur Firmenfortführung realisieren lässt. Denn nach dem von der Bundeskanzlerin verfügten Atomausstieg haben sich die Preise an der Leipziger Strombörse um gut 20 Prozent erhöht. Deshalb ist Teldafax schon aus rein wirtschaftlichen Überlegungen gar nicht in der Lage, die Stromlieferungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen wieder aufzunehmen. Überspitzt könnte man sagen, das endgültige "Aus" von Teldafax ist eine Folge der von der Kanzlerin verkündeten "Energiewende". Denn Teldafax hat bei seiner Preiskalkulation ganz bewusst auf billigen Atomstrom gesetzt, den es nunmehr in Deutschland nicht mehr gibt.

So bleibt den Kunden wohl nur eine Möglichkeit zur Verlustminimierung: Die Anmeldung der bisher durch Energielieferungen noch nicht verbrauchten Vorauszahlungen als Insolvenzforderungen. Und da gibt es dann womöglich nach Abschluss des Insolvenzverfahrens dann noch etwa 10 bis 20 Prozent, aber auch das nur mit viel Glück.

urbs-media Praxistipp: Wenn Sie bei den einschlägigen Preissuchmaschinen nach günstigen Strom- oder Gasanbietern suchen, sollten Sie Tarife mit Kaution oder mit Vorauskasse meiden. Denn im Insolvenzfall sind Ihre Zahlungen verloren und Sie haben vermutlich nicht die geringste Chance auf Rückzahlung. Dieses Risiko sollte man nicht eingehen und derartige Anbieter erst gar nicht in Erwägung ziehen.

Außerdem locken zahlreiche Anbieter mit einem einmaligen Wechselbonus. Viele Suchmaschinen rechnen diese Bonus-Beträge in den Jahrespreis ein, so dass die entsprechenden Anbieter in der Aufstellung als besonders preiswert erscheinen. Bedenken Sie aber, dass dieser Bonus nur im ersten Vertragsjahr gilt und andere Anbieter ohne Wechsel-Bonus möglicherweise auf lange Sicht deutlich preiswerter sind. Wir empfehlen daher, bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter die Option "Einmaligen Bonus berücksichtigen" zu deaktivieren.

Und schließlich noch ein Hinweis: Achten Sie bei der Auswahl ihres Energielieferanten darauf, dass der Kundendienst über eine normale Festnetznummer zu erreichen ist. Wenn Sie eine teure 0900-er Nummer wählen müssen, kommen im Problemfall leicht 20 oder 50 Euro an Telefongebühren auf Sie zu.



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