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AfA-Tabelle Naturstein-Industrie
für den Wege-, Straßen-, Wasser- und Betonbau

Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.1962
angeschafft oder hergestellt worden sind

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Lfd.
Nr.

(1)

Anlagegüter


(2)
Nutzungs-
dauer
in Jahren

(3)
Linearer
AfA-Satz
v.H.

(4)
1 Brechaggregate
1.1 Brechaggregate aller Art (Backen-, Rund-, Walzen-, Symonsbrecher u.ä.) mit dazugehörigen Rutschen, dem Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtungen zu betrachtenden Umschließungen 12 8
1.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 8 12
2 Siebeinrichtungen
2.1 Siebeinrichtungen (Schwingsiebe, Siebtrommeln usw.) mit dazugehörigen Rutschen und sonstigem Zubehör (Vorgelege, Getriebe usw.) 8 12
2.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 5 20
3 Fördereinrichtungen (kompl. Transportbänder, Elevatoren usw.) einschl. Zubehör (Vorgelege, Getriebe) und den als Betriebsvorrichtung zu betrachtenden Umschließungen 8 12
4 Mechanische Ladegeräte und Abraumgeräte (Bagger, Schrapper, Raupen usw.)
4.1 im Steinbruch und auf der Abdecke 6 17
4.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 4 25
4.3 an sonstigen Einsatzstellen 10 10
4.4 dto. bei härteren Gesteinsarten 8 12
5 Feldbahngleise, Weichen, Aufzüge und Bremsbahnen
5.1 im Steinbruch und auf der Abdecke (lose verlegt) 8 12
5.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 5 20
5.3 Verbindungsgleise, Weichen, Aufzüge und Bremsbahnen (fest verlegt) 10 10
6 Steintransportwagen (Kipploren usw.)
6.1 Baggerbeladung 4 25
6.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 2 50
6.3 Handbeladung 8 12
6.4 dto. bei härteren Gesteinsarten 5 20
7 Teer- und Bitumenmischanlagen
7.1 stationär, komplett (ohne Pumpen) 10 10
7.2 fahrbar, komplett (ohne Pumpen) 6 17
8 Druckluftanlagen (Kompressoren, Kessel, Zubehör usw.)
8.1 stationär, komplett 10 10
8.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 8 12
8.3 Kompressoren (fahrbar) 8 12
8.4 dto. bei härteren Gesteinsarten 5 20
9 Siloanlagen
9.1 aus Beton 15 7
9.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 10 10
9.3 aus Holz 8 12
9.4 dto. bei härteren Gesteinsarten 5 20
9.5 aus Stahl 10 10
10 Drahtseilbahnen
10.1 mit Eisenstützen 20 5
10.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 15 7
10.3 mit Holzstützen 12 8
10.4 dto. bei härteren Gesteinsarten 8 12
10.5 Abraum- und Schuttseilbahnen, verlegbar 5 20
10.6 dto. bei härteren Gesteinsarten 3 33
11 Winden
11.1 Winden aller Art (Aufzugswinden, Bremsbergwinden, Rangierwinden) 12 8
11.2 dto. bei härteren Gesteinsarten 8 12
12 Elektrische Anlagen
12.1 Elektromotoren einschl. Freileitungen, Schaltanlagen und Transformatoren in den Brecheranlagen, den Verladeanlagen und im Steinbruch 8 12
12.2 an sonstigen Betriebsstellen im Steinbruchbereich 10 10
12.3 Erdkabel im Steinbruchbereich 10 10
13 Pumpen aller Art
13.1 im Steinbruch und in den Brecheranlagen 6 17
13.2 für Heißteer und Heißbitumen 4 25
14 Entstaubungsanlagen komplett (Exhaustoren, Filteranlagen, Rohrleitungen usw.) 4 25
15 Einrichtungen im Steinbruchbereich
15.1 Brücken aus Stahl und Beton 30 3,3
15.2 Fahrbahnbefestigungen
15.2.1 in Pflaster, Asphalt und Beton 15 7
15.2.2 Kies-, Schotter und Schlackenwege 10 10
15.3 Wasserversorgungsanlagen 10 10
15.4 Laderampen aus Beton und Mauerwerk 20 5
16 Betriebsgebäude im Steinbruchbereich
16.1 mehrstöckig, massiv (Beton, Mauerwerk, Skelett) 30 3,3
16.2 einstöckig und Flachbauten (massiv) 30 3,3
16.3 einstöckig und Flachbauten (aus Wellblech oder Holz) 10 10
16.4 Baracken, Schuppen oder andere Behelfsbauten 5 20
16.5 Transformatorenhäuser und Schalthäuser 20 5
17 Transportbetrieb bei Steinbrüchen
17.1 Anschlußgleise 25 4
17.2 Krananlagen in Brecheranlagen 10 10
17.3 Krananlagen im Steinbruch
17.3.1 stationär 10 10
17.3.2 transportabel 5 20
17.4 Fuhrwerkswaagen, Brückenwaagen und Waggonwaagen 20 5
17.5 Tankanlagen und Zapfanlagen für Treibstoffe, Heizöl usw. 10 10
17.6 Spezial-Lastkraftwagen für Steintransport 3 33
18 Werkzeuge und Geräte
18.1 Steinbruch-Werkzeuge 2 50
18.2 Bohrhämmer 2 50
18.3 Gesteinsbohrmaschinen 3 33
18.4 Werkstattmaschinen (Reparatur-Werkstätten) 10 10
Lfd.
Nr.
Anlagegüter Nutzungs-
dauer
in Jahren
Linearer
AfA-Satz
v.H.

Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig:

  1. Die AfA-Liste enthält die durchschnittliche Nutzungsdauer der Anlagegüter in Jahren bei einschichtiger Tätigkeit = 250 Arbeitstage zu je 8 Stunden (Abweichungen bis zu 10 Tagen sind unbeachtlich.)

  2. Wegen der sehr unterschiedlichen Beschaffenheit der Gesteinsarten und der Vielgestaltigkeit der Verhältnisse in den Steinbrüchen mit ihrem erheblichen Einfluß auf die Nutzungsdauer der Anlagegüter sind in den meisten Fällen zwei Durchschnittssätze nach folgenden Maßgaben erforderlich:
    a) längere Nutzungsdauer bei weniger harten und weniger zähen Gesteinsarten und bei günstigen Voraussetzungen wie z.B.:
    Steinbrüche in geringer Höhenlage und damit weitgehend geschützt;
    Abbau auf ebener Sohle;
    Kammersprengungen;
    das durch Sprengungen losgelöste Gestein ist kleinstückig und fällt in großem Haufwerk an;
    die Bruchwand ist in ihrer Struktur auch bei senkrechter Lage standfest;
    Bruchwand und Aufbereitungsanlage liegen in größerer Entfernung zueinander;

    b) kürzere Nutzungsdauer bei harten und zähen Gesteinsarten und bei günstigen Voraussetzungen, wie zu Ziffer 2 a) aufgeführt.

  3. Von den Durchschnittssätzen zu Ziffer 2 a) und b) kann bei sehr ungünstigen Voraussetzungen in bescheidenem Rahmen nach unten abgewichen werden.
    Ungünstige Voraussetzungen sind z.B. folgende:
    Steinbrüche in beträchtlicher Höhenlage z.B. auf Bergkuppen, starken Witterungseinflüssen ausgesetzt;
    Abbau im Tiefbau mit Wasserhaltung;
    Abbau mit mehreren Stufen;
    Bohrlochsprengungen;
    das durch die Sprengung losgelöste Gesteinsmaterial ist großblockig und fällt in kleinem Haufwerk an;
    die Bruchwand ist nicht standfest, ständige Steinschlaggefahr;
    Bruchwand und Aufbereitungsanlage liegen nahe beieinander.

  4. Liegt nur eine ungünstige Voraussetzung vor, so kann schon dann in bescheidenem Rahmen nach unten abgewichen werden, wenn diese eine ungünstige Voraussetzung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des in Betracht kommenden Anlageguts wesentlich beeinträchtigt.

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